Sollte es bei Tarifkonflikten eine Zwangsschlichtung geben?

Ja, grundsätzlich.
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Ja, wenn bei einem Streik öffentliche Dienstleistungen betroffen wären.
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Ja, wenn bei einem Streik öffentliche Infrastruktur für Unbeteiligte nicht oder nur eingeschränkt nutzbar wäre.
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Nein, das Recht zu streiken ist zur Durchsetzung von Streikzielen unbedingt notwendig.
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