Wie und wann sollten private Veranstalter an Polizeikosten beteiligt werden?

immer bei Veranstaltungen in abgeschlossenen Bereichen/Bauwerken
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auch bei frei zugänglichen/kostenlosen Veranstaltungen im öffentlichen Raum
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erst ab 1.000 Zuschauern bzw. Teilnehmern
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wenn vorab kein eigenes, angemessenes Sicherheitskonzept vorgelegt wurde
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wenn die entstandenen Polizeikosten höher sind als die gezahlten Gewinnsteuern auf die Veranstaltung
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