Welche staatliche Begünstigung sollten Kirchen (weiterhin) genießen?

Veranlagung und Einzug der Kirchensteuer (Dienstleistung der Finanzämter)
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Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe
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Baulastzahlungen für kirchlich-genutzte Gebäude
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Übernahme der Besoldung des Klerus (auch Zuschüsse)
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Übernahme der Renten und Pensionen des Klerus (auch Zuschüsse)
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alle sonstigen, historisch-vereinbarten Staatsleistungen an Kirchen
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Erhaltungsleistungen für kircheneigene Denkmäler (Kirchen, Klöster etc.)
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Religionsunterricht an staatlichen Schulen
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Theologiestudium an staatlichen Hochschulen
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Seelsorge innerhalb staatl. Stellen (z.B. Bundeswehr, Strafvollzug)
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Kostenübernahme für kirchliche Wohlfahrtseinrichtungen
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Kostenübernahme für kirchliche Kultureinrichtungen
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Kostenübernahme für kirchliche Bildungseinrichtungen
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Anerkennung kirchlicher Schulen/ Schulabschlüsse
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Die Kirchen haben keine historischen Ansprüche mehr
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Dauerhafte Ausnahmen für jüdische Einrichtungen
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